[ECHO] Frage zu Blindenhörbüchereien
Daniel Miskulnig
daniel.miskulnig at ktn.gv.at
Mi Mai 30 13:22:46 CEST 2007
Hallo Gerhard,
Das bedeutet nichts weiter, als dass ein Mitglied, welches bereits Gebühr
für die Mitgleidschaft im österreichischen Blindenverband bezahlt noch
keinen Anspruch auf den Erhalt von dessen Hörbüchern hat, und für die
Verleihung nochmal bezahlen muss.
Die Hörbücherei hat übrigens seit neuestem eine, wenn auch nicht wirklich
gut befüllte, Homepage unter
www.hoerbuecherei.at
L.G. Daniel