[ECHO] Frage zu Blindenhörbüchereien

Daniel Miskulnig daniel.miskulnig at ktn.gv.at
Mi Mai 30 13:22:46 CEST 2007


Hallo Gerhard,

Das bedeutet nichts weiter, als dass ein Mitglied, welches bereits Gebühr 
für die Mitgleidschaft im österreichischen Blindenverband bezahlt noch 
keinen Anspruch auf den Erhalt von dessen Hörbüchern hat, und für die 
Verleihung nochmal bezahlen muss.
Die Hörbücherei hat übrigens seit neuestem eine, wenn auch nicht wirklich 
gut befüllte, Homepage unter
www.hoerbuecherei.at

L.G. Daniel