[ECHO] EUROPA äußert sich erneut zu "???-Streit"

dreiachser.xxl simon.uwe at arcor.de
Mo Nov 6 19:17:50 CET 2006


Hallo Echos,

diese interessante Meldung habe ich gerade bei hoernews.de gezapft. Recht
informativ. Gruß Uwe.

EUROPA äußert sich erneut zum "???"-Streit



Sony BMG - Family Entertainment (EUROPA) äußert sich, aufgrund eines
Interviews von ???-Autor Andre Marx erneut zur Situation, diesmal mit klaren
Worten,

um was es eigentlich geht. Der offene Brief an André Marx lautet:



Lieber André Marx,



wir vom EUROPA-Team möchten mit diesem offenen Brief zu Ihrem Interview
Stellung nehmen, das auf www.rocky-beach.com am 30.10.2006 veröffentlicht
wurde.



Sie haben sich als Autor der Geschichten rund um die drei Detektive aus
Rocky Beach verdient gemacht und wir haben Ihre spannenden Fälle immer
geschätzt,

denn wir wissen, Hörspiele funktionieren nur mit einem guten Manuskript.



Mit einigem Erstaunen haben wir nun aber Ihre Darstellung der aktuellen
Ereignisse um die Hörspielserien "Die drei ???" und "Die Dr3i" gelesen. Sie
geben

in ihrem Beitrag weitgehend ungefiltert Sachverhaltsdarstellungen einer
Partei wieder, ohne mit den wesentlichen Fakten zum Hintergrund dieser
Meinungsverschiedenheiten

oder den grundlegenden urheberrechtlichen Wertungen vertraut zu sein. Es ist
an sich ja guter Brauch, auch die andere Seite zu hören, bevor man sich als

Journalist, Richter oder eben auch Schriftsteller auf eine bestimmte
Position festlegt. Dies gilt umso mehr für so diskreditierende und aus
unserer Sicht

völlig unakzeptable Äußerungen, wie sie sich an etlichen Stellen Ihres
Interviews nachlesen lassen.



Ihre Verärgerung und Frustration über die derzeitige Situation in allen
Ehren - hier gibt es in der Sache doch Entscheidendes zurechtzurücken und
wir würden

es begrüßen, wen Sie dies in einer ruhigeren Phase bis zu einem gewissen
Grade nachvollziehen könnten. Wir haben uns in unserer öffentlichen
Darstellung

zum Themenkomplex bisher extrem zurückhaltend geäußert, um nicht die
Möglichkeiten für eine von uns nach wie vor gewünschte einvernehmliche
Lösung aller

Streitfragen zu belasten. Eine entsprechende Zurückhaltung hat Kosmos
bedauerlicher Weise nicht an den Tag gelegt, was in der Wahrnehmung des
Konfliktes

bei Teilen der Fans und offenkundig auch bei Ihnen zu einem, wie wir meinen,
verzerrten Bild der Faktenlage wie der rechtlichen Bewertung geführt hat.



Im Kern geht es in dieser Auseinandersetzung um das das geistige Eigentum
Robert Arthurs, des Begründers der Serie und des Schöpfers der auch allen
Folgewerken

zugrunde liegenden Grundelemente (urheberrechtlich als "Fabel" bezeichnet).
Diese "Fabel" umfasst die bekannten Haupt- und Nebenfiguren mit ihren
individuellen

Charaktereigenschaften und Beziehungen, die typische Szenerie und weitere
von Robert Arthur erdachte Komponenten. Kosmos hat diesen typischen
Kernbereich

kürzlich selbst wie folgt beschrieben:



"Die Bücher und die Hörspiele der Serie "Die drei ???" haben eine hohe
wettbewerbliche Eigenart. Diese besteht einerseits im so genannten Setting,
nämlich

den stets wiederkehrenden Personen, bestehend aus den drei Detektiven,
nämlich den herangewachsenen Jungen Justus, Bob und Peter, die beheimatet in
Rocky

Beach, einem Ort in der Nähe von Los Angeles, als Hobbydetektive ungelöste
Verbrechen aufklären. Sie bewegen sich in der Regel im Umfeld der Familie,
z.B.

Tante Mathilda und Onkel Titus. Die wettbewerbliche Eigenart besteht
andererseits in der romanhaften Verbindung von hobbymäßigen Umfeld mit den
entsprechend

eingeschränkten Möglichkeiten der jungen Leute, andererseits effektiven,
aber unpolizeimäßigen Methoden, die in den Vergleich zu den Möglichkeiten
der

Polizei gebracht werden, deutlich gemacht an der Konkurrenz zu ihr, aber
auch bisweilen als deren Partner. Sie wird ferner charakterisiert durch die
Kennzeichnung

der Detektive selbst als die drei Fragezeichen (???)."



Alle Rechte daran, diese und andere Kernelemente der Arthur-Werke in neuen
Folgen und Bearbeitungen zu verwerten, sind dem geistigen Eigentum des
Verfassers

Robert Arthur zuzurechnen. Sie selbst haben hierzu einmal in einem früheren
Interview aus dem Jahre 2001 Folgendes gesagt:



"Du bist mittlerweile der "Drei ???"-Autor, der die meisten Folgen
geschrieben hat. Du hast also den größten Einfluss auf die Serie. Wie hast
du die "Drei

???" geprägt?" "Den größten Einfluss habe ich nicht, sondern den hatte
Robert Arthur, als er den Grundstein für die Serie legte - ich orientiere
mich an

den Wurzeln der Serie, da sie für mich stärker präsent sind als die
Neuerungen."



Inhaber der Urheberrechte an den zehn Arthur-Werken und der ihnen zugrunde
liegenden "Fabel" sind Robert Arthurs einzige Kinder und Erben Elizabeth Ann

Arthur und Robert Andrew Arthur. Hieran gibt es keinen vernünftigen Zweifel.
Auch der Verlag Random House, Inc., der bekanntlich rund 30 Jahre lang
Nutzungsrechte

besaß, die von Robert Arthur abgeleitet waren, hat den Kindern/Erben Robert
Arthurs gegenüber ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass diese die
alleinigen

Urheberrechtsinhaber an den Werken ihres Vaters sind. Die urheberrechtliche
Ausgangslage lässt sich sehr einfach beschreiben: Alle späteren - auch die

von Ihnen geschriebenen - Folgen der Serie, die auf charakteristische
Elemente der Arthur-Werke zurückgreifen, gelten urheberrechtlich als
"Bearbeitungen"

dieser Arthur-Werke. Nach § 3 des Urheberrechtsgesetzes werden Übersetzungen
und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen

des Bearbeiters sind, wie selbständige Werke geschützt. Nach dem
ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift gilt dies aber nur "unbeschadet des
Urheberrechts

am bearbeiteten Werk". Damit ist nach einhelliger Auffassung der Gerichte
und der einschlägigen Kommentarliteratur der Vorrang von § 23 UrhG
sichergestellt.

Dort heißt es nämlich:



"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit
Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes
veröffentlicht

oder verwertet werden."



Diese Zustimmung der Kinder/Erben des Urhebers aber liegt für die seit 2005
veröffentlichten neuen Bücher und erst recht für die kürzlich angekündigten

"Die drei ??? Kids"-Hörspiele nicht vor. Insofern verletzt jeder, der solche
von den Arthur-Kindern/Erben nicht autorisierten Folgen verfasst,
vervielfältigt

oder verbreitet, das geistige Eigentum Robert Arthurs. Dies gilt völlig
unabhängig von den persönlichen Beiträgen, die nach Robert Arthurs Tod von
den

verschiedenen Verfassern der Folgetitel erbracht worden sind. Dies hilft
Ihnen vielleicht zu verstehen, weshalb sich die Kinder/Erben Robert Arthurs
völlig

zu Recht dagegen wehren, dass ihnen durch die neuen Bücher und Hörspiele
vergütungsfrei die Früchte der Leistungen ihres Vaters entzogen werden
sollen,

die von der Rechtsordnung allein ihnen zugewiesen sind.



Wir sind als Lizenznehmerin gegenüber den Kindern/Erben Robert Arthurs
verpflichtet, diese Rechte - notfalls mit gerichtlicher Hilfe -
durchzusetzen. Eine

umfassende Klärung wird, wie von Ihnen erwähnt, im Verfahren vom dem
Landgericht Düsseldorf erfolgen. Die zusätzliche Beantragung einstweiliger
Verfügungen

gegen die neuesten Buchfolgen war allein deshalb unvermeidlich, weil sich
Kosmos trotz der in Düsseldorf bereits erhobenen Klage entschlossen hat,
sich

auch mit ganz neuen Publikationen über das Urheberrecht des ursprünglichen
Verfassers und seiner Rechtsnachfolger hinwegzusetzen.



Die geschilderte urheberrechtliche Ausgangslage, also die exklusiven Rechte
der Arthur-Kinder/Erben, hat es auch mit sich gebracht, dass die künftige
Verwertung

der Arthur-Werke in Buch- oder Audio-Form nur zu Konditionen möglich ist,
denen eben diese Kinder/Erben des Verfassers zustimmen. Eine zentrale
Voraussetzung

für jede Lizenzerteilung durch die Kinder/Erben war und ist es nach deren
freier Entscheidung, dass Kosmos anerkennt, dass das Symbol "???" ebenfalls
den

Kindern/Erben zusteht und nur mit deren Zustimmung eingesetzt werden kann.
Diese Bedingung erscheint insofern verständlich, als das Zeichen "???" ja
schon

in den ersten Arthur-Werken als das "Markenzeichen" der drei Detektive
beschrieben wurde und auch nach der oben zitierten Formulierung von Kosmos
die drei

Detektive selbst als "Die drei ???" charakterisiert worden sind.



Wie dem auch sei, selbst wenn Sie diesen Standpunkt der Kinder/Erben nicht
teilen sollten, bleibt es jedenfalls ein weder von uns noch von Kosmos zu
änderndes

Faktum, dass die Kinder/Erben ohne die von ihnen erwartete "Rückübertragung"
dieser Zeichenrechte keine Zustimmung zur künftigen Verwertung der
Arthur-Werke

durch Kosmos erteilen werden. Vor allem deshalb, weil Kosmos diese
Voraussetzung nicht erfüllen wollte, sind die seinerzeit ohne unsere
Beteiligung geführten

Verhandlungen zwischen Kosmos und den Arthur Kindern/-Erben und auch die im
Anschluss hieran von uns initiierten Bemühungen um eine Gesamtlösung unter

Einschluss von Kosmos bisher gescheitert. Da folglich eine Zustimmung der
Arthur-Kinder/-Erben zur weiteren Werkverwertung durch Kosmos nicht erteilt
worden

ist, stellt nach unserer Überzeugung jede neue Buch- oder auch
Hörspielveröffentlichung durch Kosmos oder USM eine Urheberrechtsverletzung
dar. Genau diesem

Vorwurf, neue Bearbeitungen auf Basis der Arthur-Werke ohne ausdrückliche
Zustimmung der Kinder/Erben zu publizieren, wollten und wir uns nicht
aussetzen.

Nur aus diesem Grunde haben wir uns - nachdem alle unsere Bemühungen Kosmos
"ins Boot zu holen" erfolglos geblieben waren - entschlossen, einen
umfassenden

Vertrag mit den Kindern/Erben Robert Arthurs abzuschließen, um die
Hörspielserie auf legale Weise fortsetzen zu können.



Die Tür für Verhandlungen ist nicht zugeschlagen. Es liegt aber nicht in
unserer Macht, ob und wann sich auch Kosmos dazu entschließt, auf bestimmte,
von

den Kinder/Erben Robert Arthurs und damit den Inhabern des geistigen
Eigentums an den Ursprungswerken als unerlässlich erklärte Voraussetzungen
einzugehen.



Mit freundlichen Grüßen



Ihr EUROPA - Team



Verfasser: Detlef Kurtz

Quelle: Sony BMG Family Entertainment, Hamburg



Links zum Thema

-

DieDr3i.de: Neues aus Rocky Beach



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